Nachtangeln und Grillen

Das Nachtangeln ist im ASV Lippstadt uneingeschränkt gestattet.

An allen Seen sowie den Fließgewässern ist das Nachtangeln durchgehend erlaubt. Hierzu darf ein Angelzelt (Bivi) ohne Boden oder ein Angelschirm mit Überwurf genutzt werden. Zelte mit Boden sind ausnahmslos verboten, da diese bei längerer Standzeit die Vegetation schädigen.

Das Grillen ist ebenfalls erlaubt. Hierzu müssen geeignete Grills genutzt werden.

Offenes Feuer und das schaffen von Feuerstellen auf dem Boden ist verboten, da speziell in längeren Trockenzeiten wie im Sommer 2018 die Brandgefahr sehr hoch ist und zusätzlich die Angelstellen verunreinigt werden.

Zur Sicherheit sollte an einem Grill ein Behälter mit Wasser bereitstehen. Außerdem ist für eine vernünftige Entsorgung der Grillkohle Sorge zu tragen. Die abgebrannte Grillkohle darf nicht am Ufer oder im Wasser entsorgt werden.