Mitglied werden in der Jugendgruppe

Du hast Interesse an einer Mitgliedschaft in der Jugendgruppe des ASV Lippstadt?

Das solltest Du wissen:

Die Mitgliedschaft in der Jugendgruppe besteht für jeweils ein Jahr und kann durch Verlängern des Fischereierlaubnisscheines um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Bei Jugendgruppenaustritt ist daher keine Kündigung der Mitgliedschaft erforderlich!

Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen:

    • Mindestalter: 10 Jahre
    • Besitz eines (Jungend)fischereischeins. (Erhältlich für Lippstädter Bürger im Verwaltungsgebäude der Stadt Lippstadt am Klusetor 19 ausgestellt, Passbild erforderlich)

Was kostet eine Mitgliedschaft in der Jugendgruppe?

Jugendliche vom 10. bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres zahlen einen Jahresbeitrag von 20 €

Jugendliche vom 16. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen einen Jahresbeitrag von 46 €

Dies ist der Beitrag für ein gesamtes Jahr, in dem dir die Jugendgruppenleitung, viele Angler und Helfer sowie die Räumlichkeiten der Jugendgruppe und natürlich viele Veranstaltungen am und um das Wasser herum zur Verfügung stehen.

Du hast noch Fragen oder willst dich anmelden?

Unter der E-Mail-Adresse Jugendgruppenleitung | ASV Lippstadt kannst Du uns jederzeit erreichen, gerne schicken wir Dir auch vorab ganz unverbindlich ein Anmeldeformular sowie unsere Jugendgruppenrichtlinien zu.

Dir ist ein persönliches Gespräch lieber oder Du hast Dich entschlossen der Jugendgruppe beizutreten? Dann besuch uns doch einfach am ersten Donnerstag im Monat zwischen 18:30-19:30 in unserer Geschäftsstelle am Hartkortweg 2 in Lippstadt.

Bei einer Anmeldung solltest Du den Jugendgruppenjahresbeitrag in bar sowie Deinen Jugendfischereischein bzw. Fischereischein dabei haben. Die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten ist ebenfalls erforderlich.

Angeln unter 10 Jahren

Vorraussetzung für eine Aufnahme in die Jugendgruppe des Lippstädter Angelsportvereins ist der Besitz eines gültigen Jugendfischereischeins! Diesen erhält man beim zuständigen Amt mit der Vollendung des 10. Lebensjahres!

Bedeutet das nun, bis zum zehnten Geburtstag herrscht absolutes Angelverbot? –> Nein! Eine Aufnahme in die Jugendgruppe ist zwar leider nicht möglich, aber seit 2011 dürfen auch Kinder unter 10 Jahren einem erwachsenen Fischereiberechtigten assistieren, wenn auch nur im begrenzten Umfang!

  • So darf das Kind beispielsweise keine eigene Angel bei sich führen, aber die Angel des erwachsenen Fischereiberechtigten halten und beispielsweise auch auswerfen.
  • Alle tierschutzrelevanten Vorgänge müssen durch den erwachsenen Fischereischeininhaber durchgeführt werden! Das Kind darf keinesfalls den lebenden Fisch landen, abhaken, betäuben und töten!
  • Weiterhin muss die erwachsene fischereiberechtigte Person bei dem das Kind mitangelt im vollen Umfang Autorität über das Kind haben, sie darf sich keinesfalls vom Angelplatz entfernen und muss jederzeit eingreifen können!
  • Die begleitenden erwachsenen Fischereischeininhaber tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Beschränkungen des Angelns mit Kindern.
  • Mitglieder der Jugendgruppe dürfen keine anderen Kinder / Jugendlichen beaufsichtigen.

Achtung, ab dem zehnten Geburtstag ist nach wie vor ein Jugend- bzw. ein Fischereischein sowie der Erlaubnisschein des Vereins erforderlich!