Die Jugendgruppe des ASV Lippstadt

Die Jugendgruppe des ASV Lippstadt stellt sich vor

Jugendarbeit ist für den ASV Lippstadt u. Umgegend 1882 e.V. ein wichtiges Betätigungsfeld.

Gar nicht hoch genug kann es in der heutigen Zeit bewertet werden, Kindern und Jugendlichen schon frühzeitig das Verhalten in der Natur und den Umgang mit Tieren und Pflanzen nahe zu bringen. Denn nur wenn es uns gelingt, neben der Leidenschaft für das Angeln auch die Achtung vor der Natur zu vermitteln, werden aus Jungen und Mädchen waidgerechte, vollwertige Angler.

Unser erfahrenes Betreuerteam wird von vielen, ehrenamtlichen Mitgliedern bei den Aufsichten der Jugendgruppe am Wasser unterstützt. Nur durch so viel Hilfe ist es uns jedes Jahr möglich, ca. 45 Angeltermine für die Jugendgruppe anbieten zu können.

Zur Zeit zählt die Jugendgruppe ca. 50 Jungangler im Alter von 10 bis 18 Jahren, für dessen Verwaltung und Organisation die Jugendgruppenleitung verantwortlich ist. Unterstützt wird diese durch erfahrene Vereinsmitglieder. Sie ermöglichen es, dass wir unserem Nachwuchs das ganze Jahr über an zahlreichen Terminen ein umfangreiches Programm rund um das Hobby Angeln anbieten können.

Lerne die Jugendgruppe persönlich kennen

Bevor Du bei uns Mitglied wirst besteht immer die Möglichkeit bei uns einmal reinzuschnuppern. Mitangeln darfst Du dann zwar leider noch nicht, aber so gewinnst Du schon einmal einen Einblick über die Abläufe während eines Jugendgruppenangelns.

Bitte wende Dich hierzu per Mail an uns, und wir vereinbaren einen gemeinsamen Termin am Wasser.

Wie werde ich Jugendgruppenmitglied?

Du hast Interesse an einer Mitgliedschaft in der Jugendgruppe des ASV Lippstadt?
Das solltest Du wissen:

Eine Mitgliedschaft in der Jugendgruppe besteht für jeweils ein Jahr und kann durch Verlängern des Fischereierlaubnisscheines um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Bei Jugendgruppenaustritt ist daher keine Kündigung der Mitgliedschaft erforderlich!

Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen:

  • Mindestalter: 10 Jahre
  • Besitz eines (Jungend)fischereischeins. (Erhältlich für Lippstädter Bürger im Verwaltungsgebäude der Stadt Lippstadt am Klusetor 19 ausgestellt, Passbild erforderlich)
Jugendliche vom 10. bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres zahlen einen Jahresbeitrag von 20 €
Jugendliche vom 16. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen einen Jahresbeitrag von 46 €
Dies ist der Beitrag für ein gesamtes Jahr, in dem Dir die Jugendgruppenleitung, viele Angler und Helfer sowie die Räumlichkeiten der Jugendgruppe und natürlich viele Veranstaltungen am und um das Wasser herum zur Verfügung stehen.

Noch Fragen / Anmeldung
Unter “jugendgruppe@asv-lippstadt.de” kannst Du uns jederzeit erreichen, gerne schicken wir Dir auch vorab ganz unverbindlich ein Anmeldeformular sowie unsere Jugendgruppenrichtlinien zu.</

Dir ist ein persönliches Gespräch lieber oder Du hast Dich entschlossen der Jugendgruppe beizutreten?

Das Büro der Jugendgruppe befindet sich in unserer Geschäftsstelle am Hartkortweg 2.

Da wir nicht jeden Donnerstag in unserem Büro in der Geschäftsstelle sind, solltest du mit uns zuvor einen Termin ausmachen.
Hierzu kannst du uns eine Email schreiben, gerne auch mit einer Telefon- oder Handynummer, sodass wir uns dann für eine Terminabsprache bei dir melden können.

Bei einer Anmeldung solltest Du den Jugendgruppenjahresbeitrag in bar sowie Deinen Jugendfischereischein bzw. Fischereischein dabei haben! Die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten ist ebenfalls bei Deiner Anmeldung erforderlich.

Angeln unter 10 Jahren

Vorraussetzung für eine Aufnahme in die Jugendgruppe des Lippstädter Angelsportvereins ist der Besitz eines gültigen Jugendfischereischeins! Diesen erhält man beim zuständigen Amt mit der Vollendung des 10. Lebensjahres!

Bedeutet das nun, bis zum zehnten Geburtstag herrscht absolutes Angelverbot? Nein! Eine Aufnahme in die Jugendgruppe ist zwar leider nicht möglich, aber seit 2011 dürfen auch Kinder unter 10 Jahren einem erwachsenen Fischereiberechtigten assistieren, wenn auch nur im begrenzten Umfang!

  • So darf das Kind beispielsweise keine eigene Angel bei sich führen, aber die Angel des erwachsenen Fischereiberechtigten halten und beispielsweise auch auswerfen.
  • lle tierschutzrelevanten Vorgänge müssen durch den erwachsenen Fischereischeininhaber durchgeführt werden! Das Kind darf keinesfalls den lebenden Fisch landen, abhaken, betäuben und töten!
  • eiterhin muss die erwachsene fischereiberechtigte Person bei dem das Kind mitangelt im vollen Umfang Autorität über das Kind haben, sie darf sich keinesfalls vom Angelplatz entfernen und muss jederzeit eingreifen können!
  • Die begleitenden erwachsenen Fischereischeininhaber tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Beschränkungen des Angelns mit Kindern.
  • Mitglieder der Jugendgruppe dürfen keine anderen Kinder / Jugendlichen beaufsichtigen.

Achtung, ab dem zehnten Geburtstag ist nach wie vor ein Jugend- bzw. ein Fischereischein sowie der Erlaubnisschein des Vereins erforderlich!